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    61 Jahre Blitzer: Abhilfe für Betroffene dank Geblitzt.de

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    61 Jahre Blitzer: Abhilfe für Betroffene dank Geblitzt.de
    61 Jahre Blitzer: Abhilfe für Betroffene dank Geblitzt.de

    Berlin (ots) – Im Februar 1959 ging im Raum Düsseldorf der erste Blitzer
    Deutschlands an den Start. Das Ziel war klar: Mit der Premiere der
    Geschwindigkeitsmessanlage sollten Autofahrer sanktioniert werden, die schneller
    fuhren, als die Polizei erlaubt. Dabei standen nicht die Einnahmen von
    Bußgeldern mit Mittelpunkt des Interesses, sondern die Unfallprävention auf
    deutschen Straßen. Trotzdem sind auch Bußgeldvorwürfe nicht gefeit vor Fehlern.
    Warum es sich nach wie vor lohnen kann, Einspruch einzulegen, weiß die Berliner
    CODUKA GmbH. Über ihren Online-Service www.geblitzt.de können sich Betroffene
    seit 2013 kostenfrei helfen lassen.

    Erst 1957 wurde in Deutschland ein innerörtliches Tempolimit von 50 km/h
    eingeführt. Blitzer gab es damals nicht. Stattdessen mussten die Beamten die
    Geschwindigkeit mit der Stoppuhr oder durch Nachfahren mittels Blick auf den
    eigenen Tacho messen. Das erste offizielle Radarmessgerät wurde am 15. Februar
    1959 in Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommen. Die damaligen Hightech-Wunder
    von der Firma Telefunken verbaute man in Polizeifahrzeugen, sodass mobil
    geblitzt werden konnte. Fehlerfrei waren die Geräte allerdings nicht – konnten
    die Funksignale der Radarfallen doch durch Gegenstände und andere
    Verkehrsteilnehmer gestört werden.

    Ganz gleich, ob mobil oder stationär, Radar-, Lichtschranken- oder Lasermessung:
    Blitzer sind im Laufe der Jahre technisch komplexer geworden. Das kann zu
    exakteren Messergebnissen als in den Anfangszeiten führen, aber auch deren
    Anfälligkeit erhöhen. Wann sich eine Anfechtung der Vorwürfe bei
    Geschwindigkeitsmessungen lohnen kann, weiß Jan Ginhold, Geschäftsführer der
    CODUKA GmbH: „Im Prinzip gibt es zum Teil auch heute noch ähnliche Fehlerquellen
    wie bei den ersten Blitzern. Unregelmäßige Wartung und fehlerhafte Eichung der
    Geräte sind dafür ein Beispiel. Auch das gleichzeitige Blitzen mehrerer
    Fahrzeuge, ungünstige Wetter- und Witterungsbedingungen, der nicht korrekt
    eingehaltene Abstand von Blitzer und Tempolimit-Schild sowie nicht eingehaltene
    Fristen führen nicht selten zur Einstellung eines Bußgeldverfahrens. Zudem muss
    der Fahrer auf dem Blitzerfoto eindeutig identifizierbar sein.“

    Darüber hinaus können Messgeräte auch spezifische Probleme aufweisen. „In
    jüngerer Vergangenheit hat das fehlende Speichern von Rohmessdaten mancher
    Blitzer für Furore gesorgt. So hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
    geurteilt, dass Messungen mit dem TraffiStar 350 aus genau diesem Grund nicht
    mehr verwertbar sind. Bei weiteren Geräten sowie in anderen Bundesländern steht
    eine Prüfung noch aus“, so Ginhold weiter.

    Für die Überprüfung arbeitet die CODUKA eng mit zwei großen Anwaltskanzleien
    zusammen, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
    können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von
    Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht
    die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
    Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten
    Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können.
    Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
    Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

    Pressekontakt:

    CODUKA GmbH
    www.geblitzt.de
    Leiter Marketing und PR
    Dr. Sven Tischer
    Telefon: 030 / 99 40 43 630
    E-Mail: presse@coduka.de


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