Kategorie: Ratgeber

  • Consors Finanz Studie – Verbraucher:innen begrüßen Verkehrswende in den Städten

    Consors Finanz Studie – Verbraucher:innen begrüßen Verkehrswende in den Städten

    - Maßnahmen, die mehr Raum für Fußgänger:innen schaffen und Autoverkehr aus der Innenstadt verbannen, stoßen auf breite Unterstützung.
    - Eine deutliche Mehrheit befürwortet Mindestproduktion von umweltfreundlichen Autos.

    Emissionen, Lärm und die Konkurrenz um Flächen nehmen in Ballungszentren deutlich zu. Die Forderungen nach einer nachhaltigen Verkehrswende werden daher immer lauter. Viele Städte haben sich inzwischen zu wahren Experimentierräumen entwickelt. Metropolen wie Kopenhagen, London oder Oslo wetteifern darum, wer klimaneutral oder besonders nachhaltig wird. Eine deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen begrüßt diese Entwicklung. Das ist das Ergebnis des diesjährigen Automobilbarometer International von Consors Finanz. Demnach befürworten 82 Prozent der befragten Konsument:innen weltweit eine Stadtplanung, die mehr Platz für Fußgänger:innen und alternative Mobilitätsformen (Fußweg, Fahrrad, Roller usw.) zulasten des Autoverkehrs vorsieht. In Deutschland sprechen sich 76 Prozent der Befragten dafür aus.

    Mehr Platz und weniger Umweltbelastung für die Bewohner:innen

    Ganz allgemein wünschen sich 70 Prozent der Befragten weltweit, dass das Auto in den Städten weniger Raum in Form von Straßen und Parkplätze einnimmt (Deutschland 64 Prozent). Viele Großstädte haben bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet. So gibt es in ganz Europa schon mehr als 250 Umweltzonen in den Innenstädten. London, Stockholm oder Singapur versuchen mit einer City-Maut, den Autoverkehr zu reduzieren. In Paris sind allein in der Pandemie 50 Kilometer sogenannte Pop-up-Radwege entstanden, in Berlin 27 Kilometer. Laut der Consors Finanz-Studie halten 73 Prozent der weltweit Befragten solche und ähnliche Maßnahmen für unerlässlich, um die Umweltbelastungen durch den Autoverkehr zu reduzieren, 63 Prozent für effektiv. 54 Prozent denken aber auch, dass die ergriffenen Initiativen zu viel des Guten sind (Deutschland: 59 Prozent/45 Prozent/55 Prozent).

    Autoindustrie muss sich stärker einbringen

    Für die Umsetzung der Verkehrswende halten die befragten Verbraucher:innen indes nicht allein die Politik für zuständig. Sie sehen auch die Autoindustrie in der Pflicht. 81 Prozent der weltweit Befragten und 73 Prozent der Studienteilnehmer:innen in Deutschland fordern, dass staatliche Unterstützung für Hersteller an einer Mindestproduktion von umweltfreundlichen Autos gekoppelt sein sollte. 48 Prozent weltweit glauben, dass die Hersteller insgesamt in Sachen Technik noch innovativer werden müssen.

    Verkehrswende ist mehr als ein umweltfreundlicher Antrieb

    „Dabei darf für die Produzenten aber nicht bei der Elektrifizierung des Antriebs Schluss sein“, ergänzt Bernd Brauer, Head of Automotive Financial Services bei Consors Finanz. Das allein werde nicht ausreichen, um eine nachhaltige Verkehrswende in Gang zu setzen. Die Autobranche müsse sich neu erfinden. „Es geht nicht allein um bessere Autos, sondern um besseres Fortbewegen. Innovative Konzepte wie Autoabos, Mietmodelle, Kooperationen mit Mobilitätsdienstleistern und Anbietern wie Städten bzw. Kommunen sind gefragt.“

    Weitere Informationen

    - Meldung: Elektromobilität: der Schlüssel für Verkehrs- und Klimawende
    - Meldung: Sinn in der Krise: Corona und die Verkehrswende
    - Meldung: Verkehrswende muss bezahlbar sein
    - Vollständige Studie in Englisch
    - Grafiken zum Download

    Über die Studie

    Das Automobilbarometer International wird jährlich von Consors Finanz herausgegeben. Die Verbraucherstudie wurde vom 2. bis 11. September 2020 durch Harris Interactive in 15 Ländern durchgeführt: Belgien, Brasilien, China, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, den Niederlanden, Polen, Portugal, Südafrika, Spanien, Türkei, Großbritannien und den USA. Insgesamt wurden über 10.000 Personen im Alter zwischen 18 und 65 Jahren befragt (Online-Befragung über CAWI). Diese Personen wurden aus einer repräsentativen nationalen Stichprobe des jeweiligen Landes ausgewählt.

    Über Consors Finanz

    Consors Finanz steht für finanzielle Selbstbestimmung in jeder Lebenssituation. Daher setzt das Unternehmen auf Finanzierungs- und Versicherungslösungen, die sich flexibel an die Zahlungsfähigkeit der Kunden anpassen lassen. Ob dynamische Kreditrahmen, individuelle Finanzierungen oder anpassbare Kartenprodukte – mit dem digitalen Banking von Consors Finanz nehmen Kunden ihre Liquidität selbst in die Hand. Dabei setzt das Unternehmen auf innovative Technologien, höchste Sicherheitsstandards und eine verantwortungsvolle Kreditvergabe.

    Consors Finanz zählt zu den führenden Anbietern von Konsumentenkrediten in Deutschland und Österreich. Vor allem im Retail-, E-Commerce- und Automotive-Geschäft gehört das Unternehmen zu den anerkannten Finanzierungsspezialisten. Das breite Angebot richtet sich an Partner wie Handelsunternehmen und Makler, zum Beispiel zur Absatzfinanzierung, sowie an Endkunden für die Konsumfinanzierung und Umschuldung. Hinzu kommen ergänzende Versicherungs- und Zusatzprodukte, die Consors Finanz mit Kooperationspartnern anbietet. Consors Finanz ist eine Marke der internationalen BNP Paribas Gruppe.

    www.consorsfinanz.de

    Über BNP Paribas in Deutschland

    BNP Paribas ist eine führende europäische Bank mit internationaler Reichweite. Sie ist mit rund 193.000 Mitarbeitenden in 68 Ländern vertreten, davon nahezu 148.000 in Europa. In Deutschland ist die BNP Paribas Gruppe seit 1947 aktiv und hat sich mit 12 Geschäftseinheiten erfolgreich am Markt positioniert. Privatkunden, Unternehmen und institutionelle Kunden werden von rund 6.000 Mitarbeitenden bundesweit in allen relevanten Wirtschaftsregionen betreut. Das breit aufgestellte Produkt- und Dienstleistungsangebot von BNP Paribas entspricht dem einer innovativen Universalbank.

    www.bnpparibas.de

    Pressekontakt:

    Consors Finanz
    Dr. Stefan Mette
    Pressesprecher
    Tel.: +49 (0) 89 55 11 3140
    E-Mail: presse@consorsfinanz.de

    Original-Content von: Consors Finanz, übermittelt durch news aktuell

     

    Weitere Themen:

  • Bundesweite Umfrage: Bremen ist Deutschlands Fahrrad-Hochburg

    Bundesweite Umfrage: Bremen ist Deutschlands Fahrrad-Hochburg

    Bundesweite Umfrage: Bremen ist Deutschlands Fahrrad-Hochburg

    Bundesweit die meisten Fahrrad-Fans hat das Bundesland Bremen. Fast jeder Zweite ab 16 Jahren (45 %) hält hier das Fahrrad für das ideale Fortbewegungsmittel. Erst mit deutlichem Abstand folgen auf Platz zwei die Niedersachen (38 %), knapp vor den Bewohnern von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (jeweils 37 %). Berlin (29 %) steht lediglich im hinteren Teil des Bundesländer-Rankings, in dem das Saarland mit nur 19 % das Schlusslicht bildet.

    Diese Ergebnisse wurden aus der Befragung von 4029 Personen ab 16 Jahren repräsentativ in allen Bundesländern im Februar 2021 im Rahmen einer Sonderauswertung der HUK Mobilitätsstudie gewonnen. Die Dominanz der Nord-Länder beim Thema Fahrrad setzt sich laut Umfrage demnach auch beim Blick in die Zukunft fort. So erwarten in den kommenden fünf Jahren ebenfalls die Bewohner der vier Bundesländer Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern am häufigsten, dass das Fahrrad für sie das ideale Fortbewegungsmittel bleibt. Schlusslicht in diesem Zukunfts-Ranking ist erneut das Saarland, diesmal allerdings zusammen mit dem Bundesland Hessen.

    Eine Überraschung ergibt sich allerdings auf die Frage, wie intensiv sich die Bewohner der verschiedenen Bundesländer den Auf- und Ausbau neuer Fahrradwegnetze wünschen. Dass Mecklenburg-Vorpommern hier mit 38 % an der Spitze liegt, ist nicht so erstaunlich. Dagegen finden sich auf den Plätzen zwei und drei die Bundesländer Sachsen-Anhalt (34 %) und Sachsen (33 %). Erst dahinter folgen Bremen und Brandenburg (jeweils 31%).

    Berlin ist weit abgeschlagen

    Einige Auffälligkeiten in der Umfrage zeigen die beiden größten Städte Deutschlands, Berlin und Hamburg. Die Bewohner der Bundeshauptstadt liegen bei der Wertschätzung des Fahrrads als Verkehrsmittel heute und in Zukunft insgesamt unter dem Bundesdurchschnitt. Beim Wunsch nach dem Auf- und Ausbau von Fahrradwegnetzen stehen die Berliner sogar bundesweit an letzter Stelle – zusammen mit den Einwohnern Hamburgs. Und sogar den alleinigen letzten Platz in ganz Deutschland hat Berlin bei der Wertschätzung von E-Bikes als Verkehrsmittel der Zukunft. In der Hansestadt ist diese Einstellung ebenfalls unterdurchschnittlich.

    Weiteres Fotomaterial unter: www.huk.de/content/dam/hukde/images/presse/fahrrad-umfrage.zip

    Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe

    Mit über zwölf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2020 von über 8 Milliarden Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit rund 13 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2020 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    www.huk.de/fahrzeuge/ratgeber/mobilitaetsstudie.html

    www.huk.de/presse/nachrichten/aktuelles/umfrage-fahrrad-hauptstadt.html

    Pressekontakt:

    Karin Benning
    Tel.: 09561/9622604
    Mail: karin.benning@huk-coburg.de

    Eva-Maria Sahm
    Telefon: 09561-9622605
    Email: presse@huk-coburg.de

    Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell

    Weitere Themen:

  • Kfz-Versicherung für E-Auto bis zu einem Drittel günstiger als für Verbrenner

    • BMW i3/s bei der Kfz-Versicherung 32 Prozent günstiger als vergleichbarer 116i
    • Zehn Prozent der Autokäufer und Kaufwilligen haben E-Auto angeschafft bzw. planen dies zu tun
    • 34 Prozent der Kfz-Versicherungstarife versichern den Akku von E-Autos ausreichend mit

    Die Kfz-Versicherung für ein Elektroauto kann bis zu einem Drittel günstiger sein als für einen vergleichbaren Verbrenner. Das haben Beispielberechnungen von CHECK24 ergeben. So kostet der Vollkaskoschutz für einen BMW i3/s im Schnitt der fünf günstigsten Anbieter nur 273 Euro im Jahr. Für einen vergleichbar motorisierten BWM 116i zahlen Verbraucher*innen dagegen 403 Euro jährlich.1) Die Kfz-Versicherung für den Stromer kostet damit 32,2 Prozent weniger.

    Ähnlich sieht das beim Vergleich zwischen einem Ford Mustang Mach-e und dem benzinbetriebenen Ford Mustang 2.3 aus (-22,7 Prozent). Den elektrischen Mini Cooper SE versichern Verbraucher*innen 22,5 Prozent günstiger als einen Cooper S mit Verbrennungsmotor.

    Beim Vergleich von 28 Elektromodellen mit einem vergleichbaren Verbrenner versichern Verbraucher*innen in 20 Fällen das E-Auto günstiger. Nur in acht Fällen kostet die Kfz-Versicherung des Verbrenners weniger.

    Die vollständige Liste mit allen betrachteten Modellen finden Sie hier.

    „Unsere Berechnungen zeigen, dass die Kfz-Versicherung für Elektroautos häufig günstiger ist als für vergleichbare Verbrenner“, sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Versicherer kalkulieren für jedes Pkw-Modell Faktoren wie Unfallhäufigkeit oder die Anzahl an Diebstählen. Fahrer*innen von E-Autos scheinen oft sicherer im Verkehr unterwegs zu sein als Halter*innen von Verbrennern.“

    Beliebte Elektroautos ohne Pendant mit Verbrennungsmotor, wie z. B. den Tesla Model 3 versichern Verbraucher*innen im Beispiel durchschnittlich ab 529 Euro jährlich.1 Beim Tesla Model S schlägt die Vollkaskoversicherung mit im Schnitt 796 Euro zu Buche, für einen Mercedes-Benz EQV werden 439 Euro fällig.

    Zehn Prozent der Autokäufer und Kaufwilligen haben E-Auto angeschafft bzw. planen dies zu tun

    Elektroautos sind häufig nicht nur bei der Kfz-Versicherung günstiger als Verbrenner, sondern auch bei den Betriebskosten. Eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag von CHECK24 kommt dennoch zu folgendem Ergebnis: Nur zehn Prozent der Befragten, die sich in den vergangenen zwölf Monaten einen Pkw gekauft haben oder dies planen, haben ein Elektroauto gekauft oder planen dies.2) 50 Prozent haben sich für einen Benziner entschieden bzw. planen den Kauf, bei 22 Prozent fällt die Wahl auf einen Pkw mit Dieselmotor und bei 13 Prozent auf einen Hybrid.

    34 Prozent der Kfz-Versicherungstarife versichern den Akku von E-Autos ausreichend mit

    34 Prozent aller Kfz-Versicherungstarife versichern den Akku eines E-Autos ausreichend mit. Darauf sollten Verbraucher*innen mit Elektroauto oder Hybridantrieb achten. Denn ein defekter Akku kostet schnell einige Tausend Euro. Im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 sehen Verbraucher*innen auf einen Blick, welche Tarife den Akku mitversichern.

    300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung

    Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge – unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.

    Vergleichsportale fördern den Anbieterwettbewerb – Gesamtersparnis von 318 Mio. Euro im Jahr

    Vergleichsportale fördern den Wettbewerb zwischen Anbietern von Kfz-Versicherungen. So sparten Verbraucher*innen durch den Wechsel innerhalb eines Jahres insgesamt 318 Mio. Euro. Das ergab eine repräsentative Studie der WIK-Consult, einer Tochter des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK).3)

    1)Profil: Profil: Fahrzeugwechsel, Mann (35 Jahre) verheiratet, Angestellter, keine Kinder im Haushalt, Erstzulassung: Februar 2021, geplanter Erwerb & Halterzulassung: Mai 2021, Gebrauchtwagen, Barkauf, nur private Nutzung (inkl. Arbeitsweg), 12.000 km/Jahr, Fahrer: nur Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), ADAC, Haftpflicht (SF 15) und Vollkasko (SF 15) mit 500 Euro Selbstbeteiligung inkl. Teilkasko mit 150 Euro Selbstbeteiligung, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06126 Halle

    2)Quelle: YouGov. Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag von CHECK24, an der 2.030 Personen zwischen dem 18.5. und 20.5.2021 teilnahmen. Die Ergebnisse sind gewichtet und repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.

    3)Quelle: WIK-Consult (https://www.wik.org/fileadmin/Studien/2018/2017_CHECK24.pdf)

    Über CHECK24

    CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.

    CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

    Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission „Key Principles for Comparison Tools“ enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt – unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.

    Pressekontakt:

    Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
    Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de

    Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell

     

    Weiter Themen:

  • Dieselskandal der Daimler AG: Viele verbraucherfreundliche Urteile zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen

    Dieselskandal der Daimler AG: Viele verbraucherfreundliche Urteile zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen

    Mönchengladbach (ots) Bei der Daimler AG sind flächendeckend Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge vom Abgasskandal betroffen. Die Bandbreite der Urteile von Landes- und Oberlandesgerichten zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist.

    Neben der Volkswagen AG und der Audi AG steht auch die Daimler AG seit langem im Fokus des Abgasskandals. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Vergangenen Herbst wurde beispielsweise öffentlich, dass auch das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.

    „Besonders betroffen sind neben dem OM642 auch die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654 und OM656. Diese sind flächendeckend über alle Modellreihen hinweg verbaut. Daher entscheiden Gerichte über alle Instanzen hinweg regelmäßig verbraucherfreundlich und sprechen geschädigten Fahrzeughaltern Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

    Die Bandbreite der Urteile zeigt, dass der Weg über die Gerichte im Daimler-Abgasskandal der kürzeste Weg zu einer finanziellen Kompensation für geschädigte Verbraucher ist. Das Landgericht Saarbrücken (Urteil vom 09.04.2021; Az.: 12 O 320/19) hat die Daimler AG für Abgasmanipulationen bei einem Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic (Laufleistung: 150.890 Kilometer) zu Schadenersatz in Höhe von 17.263,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Oktober 2019 verurteilt. Vor dem Landgericht Stuttgart (Urteil vom 30.03.2021, Az.: 23 O 192/20) wiederum erhielt der Halter eines Mercedes-Benz Typ C 220 D 4MATIC Cabriolet mit dem Dieselmotor OM651 und der Schadstoffklasse Euro 6 Schadenersatz in Höhe von 41.845,10 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19. Februar 2020.

    Auch setzen Gerichte derzeit mehr und mehr Beweisbeschlüsse fest, in deren Rahmen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskunft zu illegalen Abschalteinrichtungen erteilen muss. So will beispielsweise das Landgericht Heidelberg (Az.: 8 O 203/20) wissen, ob die Motorsteuerung des streitgegenständlichen Mercedes-Benz des Typs E 200 CDI mit technischen Einrichtungen in Form von mehreren Abschalteinrichtungen versehen worden sei, die erkennen würden, ob das Fahrzeug sich auf einem Prüfstand befinde, indem der dort maßgebliche Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) erkannt werde und die bei Erkennen dieser Situation den Ausstoß von Stickoxiden durch Optimierung der Abgasaufbereitung reduzieren würden.

    Auch das Oberlandesgericht Hamm wirft in einem Beschluss im Dieselskandal zahlreiche relevante Fragen auf, zu denen sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nun äußern muss. Das kann für die Daimler AG ziemlich schmerzlich werden. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz E 350 CDI AMG mit dem Dieselmotor OM642 und der Abgasnorm Euro 5. Unter anderem geht es um die Frage, ob bei dem streitgegenständlichen Typ eine Überprüfung des KBA im Hinblick auf das Vorliegen unzulässiger Abschalteinrichtungen und dabei insbesondere des Thermofensters und der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung stattgefunden und wie das Ergebnis der möglichen Untersuchung gelautet habe. „Dass ein AMG-Modell im Fokus eines Dieselverfahrens steht, ist ohnehin eine Ausnahme, könnte aber nur der Anfang einer neuen Entwicklung sein“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

    Apropos Oberlandesgericht: Am 18. September 2020 hat das OLG Naumburg als erstes Oberlandesgericht ein verbraucherfreundliches Urteil im Daimler-Dieselskandal gefällt (Az.: 8 U 8/20). Gegen Rückgabe eines manipulierten Mercedes-Benz-Diesels mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 musste Daimler den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. In dem streitgegenständlichen Fahrzeug war ein Thermofenster und eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung verbaut. Auch das OLG Nürnberg hat am 12. Februar 2021 verbraucherfreundlich entschieden (Az.: 5 U 3555/20). Die Richter verlangen in dem Urteil, dass die Daimler AG zu den vom Kraftfahrt-Bundesamt festgestellten unzulässigen Abschalteinrichtungen detailliert Stellung nimmt. Die pauschalen Vorträge des Autobauers genügen den Richtern nicht mehr.

    Dabei verweist Dr. Hartung auch nochmals auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020, die er mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. „Das gilt auch dann, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird“, erklärt der Rechtsanwalt. Insbesondere könne sich Daimler hinsichtlich der Vorlage von Rückrufbescheiden des KBA nicht auf Betriebsgeheimnisse berufen.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

     

    Weitere News hemen:

  • Große Freiheit, große Fahrt, Großglockner – Motorräder zum Mieten beim ADAC

    Große Freiheit, große Fahrt, Großglockner – Motorräder zum Mieten beim ADAC

    • Mietstationen deutschlandweit
    • ADAC Mitglieder mieten günstiger
    • Ermäßigte Mauttickets im Vorverkauf für Alpenpässe

    47,8 Kilometer lang, 36 Kehren, bis zu 12 Prozent Steigung, eine Passhöhe von 2576 Metern und damit die höchste befestigte Passstraße Österreichs. Aus dem Salzburger Pinzgau bei Zell am See bis Heiligenblut in Kärnten führt die eindrucksvolle Großglockner-Hochalpenstraße über den Hauptkamm des größten europäischen Gebirgsmassivs. Eine Motorradtour im Angesicht des mit knapp 3800 Metern höchsten Gipfel Österreichs ist ein Highlight unter den Alpentouren. Die Rückkehr aus Kärnten über Lienz in Osttirol und die hervorragend ausgebaute Felbertauernstraße mit ihren langgezogenen Kurven auf über 36 Kilometern Länge durch den Nationalpark Hohe Tauern führt vom Scheitelpunkt auf 1650 Metern zurück ins Pinzgau nach Mittersill. Sowohl für die Großglockner-Hochalpenstraße als auch für die Felbertauernstrecke gibt es beim ADAC Mauttickets mit Preisvorteil im Vorverkauf. Wer dann noch Sinn für Kurven und Pässe hat, wählt den 1628 Meter hohen Übergang auf der Gerlos Alpenstraße nach Tirol ins Zillertal oder fährt talauswärts über Zell am See und Saalfelden zurück nach Deutschland.

    Deutschland und die angrenzenden Nachbarländer bieten eine Vielzahl schöner Biker-Routen. Das passende Motorrad dazu gibt es zu Mitgliederkonditionen bei rund 25 Partnerstationen der ADAC Autovermietung in Deutschland. Damit lassen sich nicht nur die reizvollen Alpenpässe oder größere Motorradtouren in Angriff nehmen, auch für den entspannten Tagesausflug steht das geeignete Modell zur Verfügung.

    Mit der Anmietung beginnt die große Freiheit auf zwei Rädern ohne Vorbehalt: Der technische Zustand der Verleihmaschinen ist einwandfrei, die aufwändige Wiederinbetriebnahme nach der Saisonpause entfällt. Allerdings sollte die Fahrerin oder der Fahrer daran denken, die richtige, möglichst kontrastreiche Motorradkleidung zu tragen und gerade bei den ersten Runden auf eine aufmerksame und defensive Fahrweise zu setzen. Dies gilt ganz besonders für Wiederaufsteiger, die schon mehrere Jahre nicht mehr auf dem Motorrad unterwegs waren. Der ADAC empfiehlt Bikerinnen und Bikern, vor der ersten längeren Fahrt an einem Motorradtraining teilzunehmen.

    Produktangebote

    Aktuelle Modelle aller Leistungsklassen von rund 20 Marken wie z.B. BMW, Ducati, Yamaha sind bei der ADAC Motorradvermietung buchbar. ADAC Mitglieder erhalten 3 Prozent Rabatt, bei Anmietung im europäischen Ausland und in den USA 5 Prozent (BMW Motorräder bei HertzRide). Das Mindestanmietalter ist modellabhängig und beginnt bei 21 Jahren. Buchung im In- und Ausland unter www.adac.de/motorrad-mieten

    Ermäßigte Felbertauern- und Großglockner-Tickets, ein reduziertes Tour-Ticket (Großglockner-, Gerlos-, Nockalm- und Villacher Alpenstraße) sowie österreichische und Schweizer Autobahn-Vignetten im Vorverkauf gibt es in ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Mo bis Sa 8 bis 20 Uhr, gebührenfrei) und unter www.adac-shop.de/vignetten/mautkarten

    Für Bikes besonders zu bevorzugen – kein Kleben, kein Kratzen: die Digitale Motorradvignette für Österreich (erhältlich nur in ADAC Geschäftsstellen).

    Motorrad-Wiederaufsteiger-Trainings auf einer von bundesweit 49 ADAC Fahrsicherheitstrainingsanlagen. Informationen unter www.adac.de/motorradtraining

    Tourentipps vom ADAC zur Großglockner-Felbertauern-Runde www.adac.de/reise-freizeit/reisen-motorrad-oldtimer/motorradtouren/oesterreich/osttirol/

    Für alle, die ein eigenes Motorrad besitzen, bietet die ADAC Autoversicherung attraktive Tarife zu Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung. Sie übernimmt z.B. Teilkaskoschäden durch Diebstahl, Brand, Sturm und Hagel sowie Kosten bei Zusammenstößen mit Tieren aller Art – selbst bei grober Fahrlässigkeit. Eine Vollkaskoversicherung greift bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus. www.adac.de/produkte/versicherungen/autoversicherung/tarife-und-leistungen

    Über die ADAC SE:

    Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 25 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

    Pressekontakt:

    ADAC SE Unternehmenskommunikation
    Thomas Biersack
    T 089 76 76 29 77
    thomas.biersack@adac.de

    Original-Content von: ADAC SE, übermittelt durch news aktuell

     

    Weitere Themen:

  • Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

    Dieselskandal der Daimler AG: Hoher Schadenersatz in der Premiumklasse wegen Mercedes-Benz-Fahrzeugen möglich

    Mönchengladbach (ots) Das Landgericht Dortmund hat die Daimler AG im Abgasskandal zu hohem Schadenersatz und zur Rücknahme eines Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 verurteilt. Das Gericht verweist auf den substantiierten Vortrag des geschädigten Verbrauchers, der das Vorliegen mehrerer Abschalteinrichtungen verdeutlicht.

    Die Daimler AG hat im Abgasskandal eine weitere herbe Niederlage vor dem Landgericht Dortmund (Urteil vom 03.05.2021, Az.: 7 O 265/20) kassiert. Der Autobauer muss für Manipulationen an einem Mercedes-Benz GLE 350d 4Matic mit dem Motor des Typs OM651 der Schadstoffklasse Euro 6 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz in Höhe von 63.724,45 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 11. Oktober 2019 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.954,46 Euro freizustellen. Ebenso trägt die Daimler AG die vollständigen Kosten des Verfahrens. Zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor der Kammer wies das streitgegenständliche Fahrzeug einen Kilometerstand von 52.457 auf. Der Kläger hatte das streitgegenständliche Fahrzeug am 27. Juni 2016 als Neuwagen für 80.464,30 Euro brutto erworben.

    „Das Gericht verweist in seiner Urteilsbegründung darauf, dass der Kläger substantiiert das Vorhandensein mehrerer Abschalteinrichtungen beziehungsweise Steuerungsmechanismen dargelegt habe, mit denen die Emissionswerte manipuliert worden seien. Im Fokus stehen typische Schlagworte wie das Thermofenster, die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eine unzulässige Programmierung des OBD-Systems. Als Folge würden die angegebenen respektive zulässigen Werte für Stickoxide im Realbetrieb deutlich überschritten“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

    Unter der Abkürzung OBD versteht man das On-Board-Diagnosesystem, das maßgeblich für die Durchführung der Abgasuntersuchung auch bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug ist. Ordnungsgemäß funktionierende OBD-Systeme machen den nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Abgassysteme im Normalbetrieb in den mit Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugen für Prüfer, Mechaniker und Fahrzeughalter in einem dafür vorgesehenen Fehlerspeicher sichtbar. Und durch die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung wird bekanntlich die Abgasreinigung im Prüfbetrieb heruntergeregelt, um während des Prüfzyklus die Grenzwerte einzuhalten. Im Gegensatz dazu kann das streitgegenständliche Fahrzeug im Realbetrieb die Stickoxidemissionen gerade nicht einhalten.

    Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erließ mit Bescheid vom 23. Mai 2018 einen amtlichen Rückruf mit der Anordnung nachträglicher Nebenbestimmungen zur EG-Typengenehmigung inklusive Nachrüstung für den streitgegenständlichen Fahrzeugtyp wegen einer illegalen Abschalteinrichtung. Dieser (noch nicht rechtskräftige) ist für das Gericht auch ein Argument, die Widerrede der Daimler AG nicht gelten zu lassen. Diese sei ihrer sekundären Darlegungslast durch ihren Vortrag zu ihren Abgasstrategien und zum Inhalt des Rückrufbescheids sowie der Verteidigungsstrategie gegen den noch nicht rechtskräftigen Bescheid des KBA nicht nachgekommen.

    Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss die Daimler sich von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Entspricht das Unternehmen dem nicht, kann es auch keine Entlastung von den Vorwürfen geben. Das trifft auch auf alle anderen Hersteller im Dieselabgasskandal zu. Daher kann dieses Verfahren vor dem Landgericht Dortmund für geschädigte Verbraucher auch aus dieser Perspektive zu einer weiteren positiven Entwicklung ihrer Dieselklagen führen.

    Das Landgericht Dortmund verweist dabei auf die vielbeachtete Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. Januar 2020, die Dr. Hartung mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden. Für geschädigte Verbraucher genügt es im Gegensatz dazu für einen ausreichend substantiierten Vortrag zum Vorliegen eines Sachmangels, wenn dargelegt wird, dass das streitgegenständliche Fahrzeug einen Motortyp aufweist, der von einem Rückruf betroffen ist, die Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Einbaus einer unzulässigen Abschalteinrichtung erfolgt ist sowie eine allgemein beschriebene Funktionsweise einer vermuteten Abschalteinrichtung vorliegt.

    „Das Urteil verleiht dem Abgasskandal der Daimler AG neuen Schwung und gibt geschädigten Verbrauchern neue Argumente an die Hand, gegen den Hersteller im Rahmen der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung vorzugehen. Es fallen immer mehr Urteil zu teuren Modellen der Premiumklasse, sodass die finanzielle Kompensation für die Kläger sehr hoch ausfällt und der wirtschaftliche Schaden durch die Manipulationen ausgeglichen wird“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

    Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

     

    Weitere Auto News Themen:

     

  • Gebraucht- oder Neuwagen – bis zu zehn Jahre* Garantie für jeden Toyota Garantiemodell Toyota Relax greift auch bei nicht durchgängiger Garantiedeckung und unvollständigem Scheckheft

    Gebraucht- oder Neuwagen – bis zu zehn Jahre* Garantie für jeden Toyota Garantiemodell Toyota Relax greift auch bei nicht durchgängiger Garantiedeckung und unvollständigem Scheckheft

    Mit dem neuen Garantiemodell „Toyota Relax“ bietet der Automobilhersteller ein Rundum-Sorglos-Paket für seine Modelle an. Ganz gleich, ob Kunden ihren Toyota als Neuwagen bei einem Vertragshändler oder als Gebrauchtwagen privat über ein Inserat gekauft haben: Als Beweis für die Qualität, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit der Fahrzeuge erhalten sie automatisch eine Anschlussgarantie für zwölf Monate** oder 15.000 Kilometer. Voraussetzung ist lediglich, dass der Toyota nicht älter als zehn Jahre ist, eine Gesamtfahrleistung von 160.000 Kilometer nicht überschritten hat und die Inspektion von einem autorisierten und teilnehmenden Toyota Vertragspartner durchgeführt wird. Eine durchgängige Garantiedeckung oder lückenlose Inspektionshistorie sind nicht notwendig.

    Ein großer Vorteil ist außerdem, dass die europaweite Garantie fahrzeuggebunden ist: Beim Weiterverkauf geht sie auf den neuen Besitzer über. Alternativ können Kunden mit einem gebraucht gekauften Toyota – auch wenn dieser noch nie bei einem Toyota Vertragspartner zur Inspektion war oder das Scheckheft nicht vollständig gepflegt ist – die jährliche Garantieverlängerung in Anspruch nehmen, indem sie eine Inspektion bei einem teilnehmenden Vertragspartner durchführen lassen. Dies schafft Transparenz, Wertstabilität und Planungssicherheit. Denn im Garantieumfang von Toyota Relax sind ein Großteil der Materialkosten für mechanische und elektronische Bauteile sowie die Lohnkosten beim Vertragspartner inbegriffen. Ausgenommen von der Garantie sind lediglich Verschleißteile und ähnliche Bauteile.

    Toyota Relax gilt für sämtliche Toyota Modelle, die für den europäischen Markt produziert wurden – ganz gleich, ob es sich um Verbrenner oder Elektromotoren, Hybrid- oder Brennstoffzellenfahrzeuge handelt.**

    Alle Infos sowie rechtliche Hinweise finden Sie hier: https://www.toyota.de/relax

    * Bis zu 10 Jahre Garantie mit Toyota Relax bei allen teilnehmenden Vertragspartnern: 3 Jahre Neuwagen Herstellergarantie + max. 7 Jahre Toyota Relax Anschlussgarantie der Toyota Motors Europe S.A./N.V., Avenue du Bourget, Bourgetlaan 60, 1140 Brüssel, Belgien.

    **Die Toyota Relax Laufzeit beträgt 12 oder 24 Monate in Abhängigkeit des für das Fahrzeug vorgesehenen Inspektionsintervalls.

    Pressekontakt:

    Diese Meldung und weitere Informationen rund um Toyota finden Sie auch unter:
    www.toyota-media.de
    Ihr Ansprechpartner bei redaktionellen Rückfragen:
    Thomas Heidbrink, Tel. (02234) 102-2238, Fax (02234) 102-992238
    Thomas.Heidbrink@toyota.de

    Original-Content von: Toyota Deutschland GmbH, übermittelt durch news aktuell

     

    Weitere Themen:

  • Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

    Abgasskandal in der Wohn- und Reisemobilbranche: Große wirtschaftliche Nachteile bei den teuren Fahrzeugen vermeiden

    Mönchengladbach (ots) Mit Blick auf den Dieselabgasskandal rund um Wohn- und Reisemobile hat sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mit einem aktuellen Rückruf deutlich positioniert. Betroffen sind sehr häufig die sogenannten Luxusliner, die wirklich teuer sind. Geschädigte Verbraucher sollten sich daher auf Betrugshaftungsklagen vorbereiten. Das erste Gericht hat sich übrigens bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Verbraucher gestellt.

    Wohn- und Reisemobile sind in Deutschland äußerst beliebt. Sie stehen für Freiheit und Unabhängigkeit, sind häufig sehr luxuriös ausgestattet und bieten eine attraktive Alternative für Urlaubsreisen mit dem Pkw oder dem Flugzeug. Das Problem: Der Dieselabgasskandal betrifft mittlerweile auch Wohn- und Reisemobile. In vielen dieser Fahrzeuge sind manipulierte Motoren der Hersteller Fiat und Iveco verbaut. So hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

    „Das Gutachten hat den Fiat-Dieselskandal nun richtig in Bewegung versetzt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

    Auch das Kraftfahrt-Bundesamt hat sich jetzt eindeutig positioniert. Die Bundesbehörde ruft unter der Kennziffer 010493 Modelle vom Typ Iveco Daily mit einem „Heavy Duty“-Motor (Motorcode F1C) zurück. Nach einschlägigen Informationen nutzen diverse Wohnmobile von Morelo, Niesmann + Bischoff, Bimobil, Bocklet, Dethleffs Concorde, Laika, Pilote, Phoenix sowie Woelcke den Iveco Daily mit dem F1C-Motor. Die Begründung des KBA-Rückrufs lautet: „Durch eine ungeeignete Software können Störungen auftreten, durch die sich Verringerung von Stickoxiden ggf. verschlechtert.“

    Ein wichtiger Punkt für Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung ist, dass bei Wohnmobilen die Nutzungsentschädigung nach der Gesamtlebensdauer von 25 Jahren berechnet werden kann, und nicht nur nach der Kilometerleistung. Ebenso weist der Rechtsanwalt darauf hin, dass neue Klagen nicht mehr gegen Fiat Chrysler Automobiles (FCA) zu richten sind, sondern aufgrund der neuen Konzernstruktur gegen die Stellantis N.V. vorzugehen ist. Die Automobilholding Stellantis N.V. ist am 16. Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

    In etwa 90 Prozent der Abgasskandal-Fälle bei Fiat Chrysler Automobiles gehe es um Wohnmobile, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit. Iveco hat aktuell folgende drei Wohnmobile im Angebot, die unter dringendem Verdacht stehen, die EU-Abgasnorm nicht einzuhalten und die Abgasreinigung unzulässig manipuliert zu haben: Daily Hi-Matic, Daily 4×4 und Eurocargo. Da Fahrgestelle und Motoren der Iveco-Wohnmobile auch bei zahlreichen anderen Marken verbaut werden – laut der Website von Iveco unter anderem bei Bimobil, Carthago, Dopfer, Niesmann + Bischoff und Notin viele andere mehr -, besteht der begründete hinreichende Verdacht, dass auch Modelle dieser Anbieter die EU-Abgasnormen nicht einhalten.

    Das erste Gericht hat sich bereits eindeutig auf Seiten der geschädigten Dieselkäufer positioniert. Das Landgericht Koblenz (Urteil vom 01.03.2021, Az.: 12 O 316/20) hat FCA verurteilt, einen Betrag in Höhe von 52.484,12 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Zudem muss die Beklagte den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.352,86 Euro freistellen und die Kosten des Rechtsstreits tragen. Streitgegenständlich war ein Wohnmobil vom Typ Roller team Zefiro 266TL Fiat Ducato 2 mit 150 PS. In diesem Fahrzeug war ein von der Beklagten hergestellter Dieselmotor vom Typ Multijet mit einem Hubraum von 2.2 Litern und der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

    Pressekontakt:

    Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Dr. Gerrit W. Hartung
    Humboldtstraße 63
    41061 Mönchengladbach
    Telefon: 02161 68456-0
    E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
    Internet: https://www.hartung-rechtsanwaelte.de/

    Original-Content von: Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell

     

    Weitere Auto News Themen:

  • Reiseverkehr nimmt an Pfingsten Fahrt auf ADAC Stauprognose für 21. bis 24. Mai

    Reiseverkehr nimmt an Pfingsten Fahrt auf ADAC Stauprognose für 21. bis 24. Mai

    München (ots) Am langen Pfingstwochenende wird es die erste große Reisewelle des Jahres und damit deutlich mehr Staus als in den Vorwochen geben.

    Der ADAC erwartet wegen der anhaltenden Corona-Pandemie eine ähnliche Verkehrslage wie Pfingsten 2020: Viele Verkehrsstörungen – aber weit entfernt vom Niveau früherer Jahre vor Corona. Vor einem Jahr zählten die Experten von Freitag bis Pfingstmontag 3591 Staus bei einer Gesamtlänge von 5072 Staukilometern auf Autobahnen. Im Jahr 2019 hingegen waren es 5518 Staus mit einer Länge von 11.600 Kilometern. Das waren rund 35 Prozent weniger Staus als 2019.

    Die aktuellen Reiseeinschränkungen werden deutschlandweit immer weiter gelockert, wenngleich die Bundesregierung weiter zur Zurückhaltung beim Reisen aufruft. In einigen Teilen Deutschlands steht das touristische Angebot nun wieder zur Verfügung. Da Reisen ins Ausland nach wie vor eingeschränkt sind und langfristige Urlaubsplanungen nur begrenzt möglich waren, werden sich viele Deutsche für einen Kurztrip mit dem Auto im eigenen Land entscheiden.

    Außerdem beginnen in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die Pfingstferien, in Sachsen-Anhalt enden sie nach den Feiertagen. In einigen Bundesländern ist der Dienstag, 25. Mai, noch schulfrei.

    Staugefahr auf den Autobahnen sieht der ADAC wie schon in den Vorjahren besonders am Freitagnachmittag und am frühen Abend, Samstagvormittag sowie Montagnachmittag. Bei schönem Wetter sind am Samstag, Sonntag und Montag auf den Ausfallstraßen der Städte in die Naherholungsgebiete Verzögerungen durch Ausflügler programmiert. An allen Tagen müssen Autofahrer mit Schwerverkehr rechnen. Das sonst übliche Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen ist im Zuge der Corona-Krise teilweise gelockert.

    Auf folgenden Strecken besteht besondere Staugefahr:

    – Großräume Hamburg, Berlin, Köln, München
    – Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
    – A 1 Hamburg – Bremen – Dortmund – Köln
    – A 3 Würzburg – Nürnberg – Passau
    – A 4 Kirchheimer Dreieck – Erfurt – Dresden
    – A 5 Frankfurt – Karlsruhe – Basel
    – A 6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
    – A 7 Hamburg – Flensburg
    – A 7 Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
    – A 8 Stuttgart – München – Salzburg
    – A 9 Nürnberg – München
    – A 61 Mönchengladbach – Koblenz – Ludwigshafen
    – A 81 Stuttgart – Singen
    – A 93 Inntaldreieck – Kufstein
    – A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
    – A 99 Umfahrung München

    Die Staugefahr ist besonders an den Dauerbaustellen groß, von denen es derzeit mehr als 800 gibt.

    An den Grenzen müssen Autofahrer mit Wartezeiten durch Corona-Kontrollen rechnen. Reisen ins Ausland sind weiterhin mit großen Auflagen verbunden. Da Rückkehrer aus einem europäischen Risikogebiet bei einem negativen Test aber nicht mehr in Quarantäne müssen, ist auch mit Urlaubsverkehr in Richtung Österreich und Schweiz zu rechnen. Beide Länder ermöglichen auch ihrerseits touristische Einreisen ohne Quarantäne (Österreich ab 19. Mai).

    Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter adac.de.

    Pressekontakt:

    ADAC Kommunikation
    T +49 89 76 76 54 95
    aktuell@adac.de

    Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

     

    Weiter Auto News Themen:

  • Urlaubsplanung – aber sicher: ADAC Trips-App jetzt mit Corona-Informationen Landkreisgenau und tagesaktuell erfahren, welche Regelungen gelten

    Urlaubsplanung – aber sicher: ADAC Trips-App jetzt mit Corona-Informationen Landkreisgenau und tagesaktuell erfahren, welche Regelungen gelten

    München (ots) Kurz vor Pfingsten haben einige Bundesländer angekündigt, wieder touristische Übernachtungen zu ermöglichen. Auch weitere Öffnungen von Gastronomie, Sehenswürdigkeiten und Ausflugszielen sind geplant. Damit Reisende und Ausflügler nicht nur alles zur Planung ihres Urlaubs auf einen Blick finden, sondern auch die wichtigsten und tagesaktuelle Informationen rund um Corona erhalten, gibt es jetzt neu in der ADAC Trips-App das „Corona-Radar“.

    Darin erfasst sind die 7-Tages-Inzidenzwerte in den deutschen Landkreisen, aktuelle Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und touristische Beherbergungen. Regional und überregional gibt es Informationen darüber, ob Kurztrips, Museumsbesuche oder Sport am jeweiligen Standort möglich sind. Damit lassen sich Ausflüge und Reisen ohne coronabedingte Unsicherheiten planen.

    Darüber hinaus liefert die ADAC Trips-App unter dem Motto „Entdecken, was Dich interessiert“ Tipps und Informationen für Ausflüge und Reisen. Die Nutzer können in der App ihr eigenes „Freizeitprofil“ anlegen. Die App liefert anschließend auf Basis der gewählten Vorlieben individuelle Vorschläge für Aktivitäten in der gewählten Region. Somit wird die App eine attraktive Inspirationsquelle und Planungshilfe für ein neu zu erkundendes Urlaubsland und hilft den Nutzern auch, die eigene Stadt oder die eigene Region nach persönlichen Interessen zu entdecken.

    Auch für Bootssportler hat der ADAC auf seinem Skipper-Portal www.skipper.adac.de die Hafen-Beschreibungen um das „Corona-Radar“ erweitert. Mit der neuen Funktion lassen sich die jeweils aktuellen Corona-Regelungen und Inzidenzwerte für die deutschen Häfen erfassen.

    Pressekontakt:

    ADAC Kommunikation
    T +49 89 76 76 54 95
    aktuell@adac.de

    Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell

     

    Weitere Auto News Themen:

  • Dieselskandal: Jetzt auch viele Transporter, Kleinbusse und Vans betroffen

    Dieselskandal: Jetzt auch viele Transporter, Kleinbusse und Vans betroffen

    Köln (ots) Transporter und Kleinbusse geraten jetzt immer stärker in den Strudel des Dieselskandals. Wie neue Messungen zeigen, sind neben unzähligen PKW auch beliebte Vans namhafter Hersteller betroffen.

    Die Fahrzeuge weisen teilweise extrem überhöhte Abgaswerte auf. Es kommen immer mehr sogenannte „Abschalteinrichtungen“ ans Licht, mit denen Abgastests umgangen werden. Diese Vorrichtungen sind jedoch illegal, wenn dadurch nur im Testbetrieb die Abgasnormen eingehalten werden.

    Die immer neuen Nachrichten zu diesem Thema zeigen vor allem eines: Kaum ein Hersteller hat auf solche Manipulationen verzichtet. Zu viele verschiedene Marken und Fahrzeugklassen sind mittlerweile von dem Abgasskandals erfasst. „Dass jetzt auch Käufer von Transportern und Kastenwägen ihre Schadensersatzansprüche geltend machen, kommt sicher nicht überraschend, auch wenn diese Gruppe bisher nicht im Mittelpunkt des Geschehens stand.“ so Ilja Ruvinskij, Rechtsanwalt und Partner der Verbraucherkanzlei KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ.

    Beliebter VW-Kleinbus betroffen

    Konkret geht es beispielsweise um den VW Bulli (Modelle T5 und T6), dessen große Fangemeinde bislang darauf hoffte, dass „ihr“ Kult-Minibus nicht betroffen sei. VW erkennt anscheinend an, dass es zu Manipulationen bei dem T5 kam, und bietet finanzielle Unterstützung bei Hardware-Nachrüstungen an. Doch dieser Zuschuss deckt längst nicht alle Kosten der Umrüstung – und macht auch den ursprünglichen Betrug nicht rückgängig.

    „Betrachtet man alle Vor- und Nachteile einer Umrüstung, bleibt der Klageweg die bessere Lösung.“ so Ilja Ruvinskij, dessen Kanzlei bereits tausende Käufer manipulierter PKWs und auch Vans vertreten hat. Aktuelle Urteile zum T5 zeigen, dass die Rechtsprechung bei Klagen von Bulli-Besitzern verbraucherfreundlicher wird und zugunsten des Kunden tendiert. Und damit nicht genug, auch beim Nachfolger, dem T6 mit dem Motor EA288, wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt. Das Oberlandesgericht Naumburg (Az. 8 U 68/20) hat VW gerade im Falle eines EA288 verurteilt. Zuvor hatte auch das OLG Köln VW verurteilt (Az. 19 U 151/20, Versäumnisurteil).

    Auch bekannte Mercedes-Modelle sind manipuliert

    Doch neben VW gibt es auch Vorwürfe gegen andere Hersteller von Transportern und Kleinbussen. Insbesondere gegen Fiat (bzw. den Stellantis-Konzern) und Mercedes hat sich der Verdacht bereits stark erhärtet, so dass es zu ersten Gerichtsurteilen gekommen ist. Bei Fiat sollten in erster Linie Besitzer eines Fahrzeugs auf Ducato- oder Iveco-Basis hellhörig werden. Bei Mercedes geht es im Bereich der Vans um den Vito und den Viano.

    „Wer ein so teures Fahrzeug kauft, darf erwarten, dass keine illegale Technik darin verwendet wird“, erklärt Ilja Ruvinskij. Alleine dadurch, dass jetzt Stilllegungen oder verpflichtende Nachrüstungen in Rede stehen, besteht Handlungsbedarf.

    So können betroffene Käufer eine Entschädigung erhalten

    Besitzer von Transportern, Vans, Wohnmobilen und PKW, die ihre Rechte kennen möchten oder nicht wissen, ob ihr Fahrzeug überhaupt betroffen ist, können ihre Ansprüche kostenlos anwaltlich prüfen lassen. Viele Kanzleien, wie etwa KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ, bieten eine kostenlose Erstberatung an. So erhält man schnell Klarheit über seine Erfolgsaussichten. Sollte man sich für eine Klage entscheiden, trägt eine Rechtsschutzversicherung das Kostenrisiko, sofern sie schon zum Kaufzeitpunkt bestand.

    Pressekontakt:

    Janosch Gößling
    Telefon: 0221 / 8282 9201
    E-Mail: presse@halloanwalt.de

    Original-Content von: halloAnwalt GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell

     

    Weitere Auto News Themen:

  • Die einzige Verbindung zur Straße: Reifen auf keinen Fall vernachlässigen DEKRA Aktion Reifencheck im April an sechs Niederlassungen in Deutschland

    Die einzige Verbindung zur Straße: Reifen auf keinen Fall vernachlässigen DEKRA Aktion Reifencheck im April an sechs Niederlassungen in Deutschland

    Stuttgart (ots)

    • Gut 4.200 Pkw-Reifen vor der HU gesondert unter die Lupe genommen
    • Insgesamt erfreuliche Ergebnisse in Sachen Profiltiefe und Fülldruck
    • Überalterung von Reifen nicht auf die leichte Schulter nehmen

    Autofahrer müssen sich klarmachen, dass die Reifen die einzige Verbindung zwischen Fahrzeug und Fahrbahn sind„, sagt DEKRA Reifenexperte Christian Koch. „Mit vier nur etwa postkartengroßen Flächen halten die Reifen Ihr Auto auf der Straße. Wem das bewusst ist, der vernachlässigt seine Reifen nicht, im Interesse der eigenen Sicherheit„. Um die Bedeutung sicherer Reifen zu unterstreichen und mehr über den Ist-Zustand an deutschen Pkw herauszufinden, hat die Expertenorganisation an sechs ihrer Niederlassungen den ganzen April hindurch zusätzlich zur Hauptuntersuchung besonders auf die Reifen geschaut.

    Gut 1.000 Pkw, insgesamt mehr als 4.200 Reifen, sind im Rahmen der Aktion an den DEKRA Niederlassungen Oldenburg, Minden, Chemnitz, München, Planegg und Rosenheim in die Auswertung eingeflossen. Bezogen auf Alter und Laufleistung bildeten die untersuchten Fahrzeuge eine Bandbreite ab, die mit der Gesamtflotte in Deutschland im Wesentlichen vergleichbar ist. Überprüft wurde neben Reifenalter, Profiltiefe und Fülldruck auch, ob Sommer-, Winter- oder Ganzjahresreifen montiert und Montageempfehlungen eingehalten waren.

    Fast zwei Drittel waren mit wintertauglicher Bereifung unterwegs

    Im Aktionszeitraum vom 6. bis 30. April hatten gut 64 Prozent der Fahrzeuge wintertaugliche Bereifung aufgezogen, die das Symbol mit Berg und Schneeflocke trug. Für seit 2018 produzierte Reifen ist allein dieses Symbol für die Einstufung als wintertauglich maßgeblich, das alte M+S-Kennzeichen reicht nicht mehr aus.

    Unsere Empfehlung, von Oktober bis Ostern Winterreifen zu fahren, gilt nach wie vor. In diesem Jahr lag Ostern allerdings recht früh, und in vielen Gegenden war die Witterung danach noch kalt und teils winterlich – da ist es natürlich sinnvoll, die Winterbereifung nicht zu früh zu wechseln„, erklärt Christian Koch.

    Rund zwölf Prozent der untersuchten Reifen waren als Ganzjahresreifen gekennzeichnet. „Dabei gab es natürlich regionale Unterschiede“, sagt der DEKRA Reifenexperte. „Im Voralpenraum sind Ganzjahresreifen eher nicht zu empfehlen, weil sie einem echten Winterreifen bei Schnee und Eis unterlegen sind, und deshalb entsprechend selten. Dagegen können sie etwa für einen Winter an der Nordsee durchaus die richtige Bereifung darstellen.“

    Mehr als zehn Jahre alte Reifen auf jeden Fall ersetzen

    Da das Material, aus dem Reifen hergestellt sind, sich verändert, spielt das Alter eine wichtige Rolle für die Sicherheit. „Die Gummimischung härtet mit der Zeit aus“, erklärt Christian Koch, „und das hat Folgen fürs Fahrverhalten.“

    Gut 45 Prozent der untersuchten Reifen stammten aus den Produktionsjahren 2018 und später, waren also maximal dreieinhalb Jahre alt. 14 Prozent waren sieben Jahre und älter, davon knapp fünf Prozent über zehn Jahre alt. Die absoluten Ausreißer mit über 20 Jahren Reifenalter machten weniger als 0,4 Prozent aus.

    „Wir empfehlen, mehr als sieben Jahre alte Reifen von einem Fachbetrieb überprüfen zu lassen, ob sie noch in Ordnung sind“, so der DEKRA Experte. „Wenn ein Reifen zehn Jahre alt ist, sollte ihn man auf jeden Fall ersetzen.“

    Montageempfehlung nur selten nicht eingehalten

    Für bestimmte Reifen geben Hersteller Empfehlungen für die Ausrichtung bei der Montage. Das kann zum einen die Laufrichtung betreffen, zum anderen gibt es Reifenmodelle mit einer Innen- und einer Außenseite.

    „Wenn Innen- und Außenseite vertauscht sind, kann das nur bei der Montage des Reifens auf die Felge passiert sein. Solche Fehler sind ausgesprochen selten“, meint Koch. „Häufiger kommt es da schon vor, dass das Rad in der falschen Laufrichtung montiert wird, also ein linkes Rad auf der rechten Fahrzeugseite. Das kann zum Beispiel passieren, wenn man selbst die Räder wechselt.“

    Beide Arten von Fehlern sorgen nicht direkt für ein echtes Sicherheitsrisiko. „Aber natürlich kann ein Reifen sein ganzes Leistungspotenzial nur ausspielen, wenn er wie empfohlen montiert ist.“ Im Reifencheck stießen die DEKRA Experten bei rund neun Prozent aller Reifen auf nicht eingehaltene Montageempfehlungen.

    Fülldruck und Profiltiefe im Großen und Ganzen in Ordnung

    Was den eingefüllten Luftdruck und die Profiltiefe angeht, war das Bild beim DEKRA Reifencheck insgesamt recht erfreulich. „Beim Fülldruck gab es einzelne Ausreißer nach unten, manche auch nach sehr weit unten: Der Negativrekord lag bei 0,8 bar“, berichtet Koch. „Auffällig war, dass zu niedriger Fülldruck bei Ganzjahresreifen häufiger vorkam. Hier fällt die routinemäßige Prüfung beim zweimaligen Wechsel jedes Jahr weg – und wenn der Autobesitzer selbst das Thema vernachlässigt, kann hier der Druck extrem niedrig werden.“

    Bei neueren Autos sind zwar Reifendruckkontrollsysteme vorgeschrieben. Das entbindet aber den Fahrer nicht von der Verantwortung, sich um den Reifendruck zu kümmern. „Jeder Reifen verliert nach und nach Luft, das lässt sich nicht zu 100 Prozent vermeiden“, so der Experte. Deshalb bleibt es beim Appell: „Spätestens nach jedem zweiten Tankstopp sollten Sie den Fülldruck prüfen und, wenn nötig, anpassen.“ Informationen zum richtigen Druck für das unbeladene bzw. das beladene Fahrzeug findet sich je nach Modell meist auf einem Aufkleber an der B-Säule der Fahrertür oder in der Tankklappe. Wichtig ist auch: Den Fülldruck immer am kalten Reifen prüfen!

    Gerade auf nasser Fahrbahn kann die Profiltiefe beim Bremsen und bei der Kurvenfahrt den entscheidenden Unterschied machen. Dass die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter im Blick auf die Sicherheit nicht ausreichend ist, scheint sich inzwischen herumgesprochen zu haben. Weniger als jeder tausendste Reifen im Check war so weit abgefahren. Fast drei Viertel (gut 74 Prozent) hatten fünf Millimeter oder mehr. Knapp elf Prozent waren unter vier Millimeter, darunter gut 2,5 Prozent unter drei Millimeter.

    „Das ist insgesamt ein erfreuliches Bild“, sagt Christian Koch und schränkt gleichzeitig ein: „Man darf nicht vergessen: Untersucht wurden hier Fahrzeuge, die auf dem Weg zur Hauptuntersuchung waren. Und ein abgefahrener Reifen ist einer der Mängel, den auch der fahrzeugtechnische Laie sehr einfach feststellen kann.“ Von den Ergebnissen des Reifenchecks vor der Hauptuntersuchung auf den Reifenzustand im „normalen Leben“ zu schließen, ist aus Kochs Sicht deshalb nur bedingt zulässig. „Es zeigt sich aber wieder: Schon allein die Hauptuntersuchung als Pflichttermin sorgt dafür, dass Autofahrer zumindest alle zwei Jahre die offensichtlichsten Sicherheitsmängel beseitigen.“ Das erklärt auch, warum gerade Reifenmängel mit einer Quote von etwa fünf Prozent in der Hauptuntersuchung keine allzu große Rolle spielen.

    Appell an Autobesitzer: Um die Reifen kümmern

    Unterm Strich steht am Ende des DEKRA Reifenchecks die Bilanz: Viele Autobesitzer kümmern sich vernünftig um ihre Reifen – aber noch längst nicht allen scheint die Bedeutung wirklich bewusst zu sein. „Bei der Sicherheit sollte es keine Kompromisse geben“, meint der Unfallsachverständige und Reifenexperte Koch. „Und das fängt nun mal beim Reifen an.“

    Pressekontakt:

    DEKRA e.V.
    Konzernkommunikation
    Wolfgang Sigloch
    0711.7861-2386
    0711.7861-742386
    wolfgang.sigloch@dekra.com

    Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell

     

    Weiter Themen: